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Dienstleistungen des Kreismedienzentrums

Verleih von und Beratung zu audiovisueller Medien an Schulen, staatlich zugelassenen Bildungseinrichtungen, Institutionen, Vereine, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen bzw. Privatpersonen

Mitschnitte von Schulfernsehsendungen und Verleih derselben

Verleih von AV-Geräten, wie Videokamera, Videorecorder, Videocombi, Filmvorführgerät, DVD-Player, Diaprojektor,
16 mm Filmvorführgerät, Episkop, Stativ, Overhaedprojektor,
Plattenspieler, CD-Player, Leinwand in verschiedenen Größen

Erstellen von Videokopien
Erstellen von schwarz-weiß Kopien bzw. Folien

Telefon: 03843 683970
Fax: 03843 683973

Volkshochschule des Landkreises Güstrow

Teilnahmebedingungen

wichtig bei Anmeldung zu VHS-Kursen

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in der Kreisvolkshochschule persönlich oder durch Dritte. Mit Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung sind Sie verbindlich angemeldet. Die Teilnahmegebühren werden bargeldlos mittels Überweisungsauftrag entrichtet. Anfallende Kosten für Lehrmaterial, Kopien und Materialkosten werden gesondert entrichtet.

Die Entgeltordnung können Sie in der Geschäftsstelle einsehen.

Ermäßigung

Es ist unser Ziel, dass niemand durch finanzielle Notlage vom Besuch der KVHS - Weiterbildungsveranstaltungen ausgeschlossen wird. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können die Entgelte satzungsgemäß ermäßigt werden. Diese Regelung gilt jeweils für ein Semester. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Rückzahlungen

Kurse, die nicht die Mindestzahl von 10 Teilnehmern erreichen, kann die KVHS ausfallen lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, bei einer geringeren Teilnehmerzahl ein höheres Entgelt zu vereinbaren, damit der Kurs stattfinden kann.
Entgelte werden zurückgezahlt:
- in voller Höhe bei Ausfall der Veranstaltung
- anteilmäßig, wenn mindestens ein Fünftel der vorgesehenen Veranstaltungen ausfällt.
Ein Wechsel der Lehrkraft begründet keine Verpflichtung zur Rückzahlung.

Teilnehmer, die Kurse aus persönlichen Gründen abbrechen oder an einzelnen Kursabenden nicht teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.

Medienzentrum

Die Ausleihbedingungen sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung sind in der Geschäftsstelle einsehbar.

Steuervergünstigungen

Eine Teilnahme an Veranstaltungen der KVHS kann als sogenannte „Werbungskosten“ gelten, wenn der Teilnehmer durch die Veranstaltungen in seinem Beruf weitergebildet wird. Lohnsteuerpflichtige Kursteilnehmer können im Lohnsteuerjahresausgleich unter Vorlage der Zahlungsnachweise die gezahlten Beträge geltend machen.

Bescheinigungen/Zertifikate

Regelmäßiger Kursbesuch, mindestens 80 %, wird am Ende des Semesters bescheinigt. Für ein gesondertes Zertifikat wird eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben.

Sie erreichen die KVHS unter Tel. 03843 684032 und Fax 03843 684410

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